Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2024/2025 kann heuer wieder vom 07.10.2024 - 28.02.2025 in der Gemeinde beantragt werden.
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschuss gelten folgende Richtwerte:
- für Einpersonenhaushalte: € 1.572,00
- für Ehepaare bzw. Haushaltgemeinschaften: € 2.358,00
Bezieher*Innen der Grundversorgung sowie Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
Für alle Steirer*Innen besteht heuer auch die Möglichkeit den Heizkostenzuschuss online zu beantragen.
Bitte beachten Sie dazu die Anleitung in der Beilage sowie die Richtlinie zum Heizkostenzuschuss.