Heizkostenzuschuss 2025/2026

Veröffentlichungsdatum21.10.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindenews
heizung

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026 kann vom 16.10.2025 - 27.02.2026 am Gemeindeamt beantragt werden. 

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:


- für Einpersonenhaushalte:                                                                       €  1.661,00

- für Ehepaare bzw. Haushaltgemeinschaften:                                         €  2.492,00

- für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind        €    498,00

 

Bezieher*innen der Grundversorgung sowie Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.


Neuerungen für die Antragstellung:

 - alle Förderwerber*innen müssen ihre Heizkosten vorlegen (in Form einer Rechnung)

 - anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens 5 Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch       mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind


Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne ans Gemeindeamt unter 03865/8202 oder office@stanz.at