Hinweis:

Der Förderkatalog der Gemeinde Stanz wurde überarbeitet. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass gewisse Förderungen nicht mehr in Kraft sind. Es ist kein Geheimnis, die Behörden müssen den Gürtel enger schnallen, freiwillige Fördermaßnahmen der Gemeinde trifft es da zuerst. Wir sind vom Land Steiermark angewiesen, gewisse Sparmaßnahmen umzusetzen. Anträge, die bis zum 3. Juli 2025 beim Gemeindeamt eingelangt sind, werden selbstverständlich noch sukzessive ausbezahlt. Dies wird jedoch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. 

Wir bitten Sie um Verständnis.

Zuschuss zu Ankauf Widder/Bock

variabel

Bemessungsgrundlage ist der Durchschnittspreis der jeweiligen Zuchttierrasse aus den letzten drei Versteigerungen. Alle 2 Jahre abrufbar.

Benötigte Unterlagen: Ansuchen um Vatertierhaltung gem. §17, Zahlungsbestätigung, Nachweis des Durchschnittspreises