Verordnung - Geschwindigkeitsbeschränkung - Brandstattstraße

KalenderAushang: 16.07.2026

Verordnung Geschwindigkeitsbeschränkung Brandstattstraße: 

10 m nördlich der Zufahrt zu Brandstatt 22 in Richtung Süden bis zur Abzweigung Retschgraben. 

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wird mit 30 km/h festgesetzt.

Die Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.