Verordnung Geschwindigkeitsbeschränkung Brandstattstraße:
10 m nördlich der Zufahrt zu Brandstatt 22 in Richtung Süden bis zur Abzweigung Retschgraben.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wird mit 30 km/h festgesetzt.
Die Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.