Sitzungsprotokolle

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Anhänge zu den Verhandlungsschriften entfernt, da diese personenbezogene Daten enthalten. Die Originale der Verhandlungsschriften liegen am Gemeindeamt auf und können während der Amtsstunden eingesehen werden.

§ 60 Abs. 7 der Stmk. Gemeindeordnung:

"Die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Duplikaten, Kopien, Fotografien udgl. gegen Kostenersatz sind während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann erlaubt. […]".