Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Anhänge zu den Verhandlungsschriften entfernt, da diese personenbezogene Daten enthalten. Die Originale der Verhandlungsschriften liegen am Gemeindeamt auf und können während der Amtsstunden eingesehen werden.
§ 60 Abs. 7 der Stmk. Gemeindeordnung:
"Die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Duplikaten, Kopien, Fotografien udgl. gegen Kostenersatz sind während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann erlaubt. […]".