Kundmachung - gemäß §21 Abs. 2 Stmk. Jagdgesetz 1986 LGBl. Nr. 23/1986 idgF. LGBl Nr. 68/2025 liegt der Aufteilungsentwurf für den Jagdpachtschilling 2026/2027 zur öffentlichen Einsicht am Gemeindeamt auf.