€ 800 pro neu geschaffenem Vollzeitäquivalent
Die Förderung für Gewerbebetriebe wird ab 01/2018 nur für neu geschaffene Arbeitsplätze einmalig vergeben und wird frühestens nach einem Zeitraum von 3 Monaten Beschäftigung ausbezahlt. Die volle Förderung steht nur bei Vollzeitäquivalenten zu, restliche Beschäftigungsverhältnisse werden aliquotiert ausbezahlt. Voraussetzung ist die Vorlage eines Beschäftigungsnachweises mittels GKK-Auszug und die Entrichtung der Kommunalsteuer in Stanz.