Hinweis:

Der Förderkatalog der Gemeinde Stanz wurde überarbeitet. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass gewisse Förderungen nicht mehr in Kraft sind. Es ist kein Geheimnis, die Behörden müssen den Gürtel enger schnallen, freiwillige Fördermaßnahmen der Gemeinde trifft es da zuerst. Wir sind vom Land Steiermark angewiesen, gewisse Sparmaßnahmen umzusetzen. Anträge, die bis zum 3. Juli 2025 beim Gemeindeamt eingelangt sind, werden selbstverständlich noch sukzessive ausbezahlt. Dies wird jedoch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. 

Wir bitten Sie um Verständnis.

Gewerbeförderung

€ 800 pro neu geschaffenem Vollzeitäquivalent

Die Förderung für Gewerbebetriebe wird ab 01/2018 nur für neu geschaffene Arbeitsplätze einmalig vergeben und wird frühestens nach einem Zeitraum von 3 Monaten Beschäftigung ausbezahlt. Die volle Förderung steht nur bei Vollzeitäquivalenten zu, restliche Beschäftigungsverhältnisse werden aliquotiert ausbezahlt. Voraussetzung ist die Vorlage eines Beschäftigungsnachweises mittels GKK-Auszug und die Entrichtung der Kommunalsteuer in Stanz.

Formulare