€ 1.000,00 pro Anlage
Bei Neuanschluss und Neuvertrag an das Nahwärmewerk. Nur wenn auch ein Anspruch auf Förderungen durch Bund oder Land geltend gemacht werden kann.
Benötigte Unterlagen: Rechnung, Zahlungsbestätigung, Förderzusage der Förderstelle.
Antragsreihung: nach Eingangsdatum. Maximale Fördersumme pro Jahr: € 10.000,00