Förderung zur Errichtung von Wärmepumpenanlagen

Förderung zur Errichtung von Wärmepumpenanlagen

€ 500,00 pro Anlage

Nur wenn die Wärmepumpe als Heizungsanlage dient.

Benötigte Unterlagen: Bestätigung des ausführenden Unternehmens, Rechnung, Zahlungsbestätigung.

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Förderung zur Errichtung von Wärmepumpenanlagen mit Tiefenbohrung

€ 1.000,00 pro Anlage

Wenn die Wärmepumpe in Kombination mit einer Tiefenbohrung oder als Hauptwärmequelle betrieben wird.

Benötigte Unterlagen: Bestätigung des ausführenden Unternehmens, Rechnung, Zahlungsbestätigung

Formulare