Förderung zur Errichtung von Wärmepumpenanlagen
€ 500,00 pro Anlage
Nur wenn die Wärmepumpe als Heizungsanlage dient.
Benötigte Unterlagen: Bestätigung des ausführenden Unternehmens, Rechnung, Zahlungsbestätigung.
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Förderung zur Errichtung von Wärmepumpenanlagen mit Tiefenbohrung
€ 1.000,00 pro Anlage
Wenn die Wärmepumpe in Kombination mit einer Tiefenbohrung oder als Hauptwärmequelle betrieben wird.
Benötigte Unterlagen: Bestätigung des ausführenden Unternehmens, Rechnung, Zahlungsbestätigung