Förderung zur Errichtung von Biomasse-Heizungsanlagen

€ 1.000,00 pro Anlage

Nur wenn auch ein Anspruch auf Förderungen durch Bund, das Land Steiermark oder LK geltend gemacht werden kann.

Benötigte Unterlagen: Rechnung, Zahlungsbestätigung, Förderzusage der Förderstelle.

Antragsreihung: nach Eingangsdatum!

Formulare