Förderung des Musikunterrichts

30% der Kosten, maximal € 141,00 pro Jahr

gilt für alle SchülerInnen, die ein Musikinstrument bei einem privaten Musiklehrer erlernen.

Voraussetzungen: 

  • SchülerIn hat HWS in Stanz
  • für SchülerIn wird Kinderbeihilfe bezogen

die Höhe der Förderungen wird nach dem steirischen Sozialstaffelmodell vom Einkommen abhängig gestaltet

benötigte Unterlagen: Rechnung bzw. Honorarnote der Lehrperson, Zahlungsbestätigung, aktuelle Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe, Meldezettel, Nachweis über das Einkommen beider Elternteile aus dem Vorjahr

Formulare