11.05.2016 – Kundmachung

Laut Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom L7. Februar 2016 (GZ: ABT03-11165/2OL4-27) wurde dem Steirischen Landesverband der Gehörlosenvereine (STLVGV) im Österreichischen Gehörlosenbund 1ÖCm¡ die Bewilligung erteilt eíne öffentliche Haussammlung von Ol. Mai 2O16 bis 31. Juli 2O16 im Bundesland Steiermark durchzuführen.

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