30.10.2017 – Heizkostenzuschüsse

Am Gemeindeamt kann ab sofort der Heizkostenzuschuss 2017/18 beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2017 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • alleinstehende Personen: € 1.185,-
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.777,-
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 355,-

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt.  Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.

Die Förderaktion dauert bis zum 22. Dezember 2017.

Richtlinien